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Wir über uns
Arbeitssicherheit + Arbeitsmedizin DGUV V2

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (§1 ArbSchG)

Unser Ziel ist die Unterstützung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Wir setzen die gesetzliche Vorgabe auf unsere Kunden individuell zugeschnitten und preiswert um. Durch Berücksichtigung gewachsener Strukturen und genaue Beobachtung und Analyse der betrieblichen Vorgänge ist unsere Betreuung gezielt und effektiv.

Ein Einblick in den Inhalt:

 

  • Beratung des Arbeitgebers bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel,
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Bearbeitung arbeitsphysiologischer, -psychologischer, -hygienischer und sonstiger ergonomischer Fragen, insbesondere die Koordination der Arbeitszeitrhythmen, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung
  • Organisation der ersten Hilfe im Betrieb,
  • Behandlung von Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsbereich,
  • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehung der Arbeitsstätte,
  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen