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Arbeitsmedizin DGUV V2
Betriebärzte

Ziel:
Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.


Inhalt:
Beratung des Arbeitsgebers bei der:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel,
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Bearbeitung von arbeitsphysiologischen, -psychologischen, -hygienischen und sonstigen ergonomischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmusses, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung,
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb,
  • Beantwortung von Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
  • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Beobachtung der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten,
  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen,
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)
  • Untersuchung der Ursachen von evtl. Arbeitsunfällen und Vorschlägen zur Gefahrenabwehr
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen usw.)

Verpflichtungen:
Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.