Ziel:
Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Inhalt:
Beratung des Arbeitsgebers bei der:
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,
- Beschaffung technischer Arbeitsmittel,
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- Bearbeitung von arbeitsphysiologischen, -psychologischen, -hygienischen und sonstigen ergonomischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmusses, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung,
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb,
- Beantwortung von Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
- Durchführung des Arbeitsschutzes und der Beobachtung der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten,
- Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen,
- Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)
- Untersuchung der Ursachen von evtl. Arbeitsunfällen und Vorschlägen zur Gefahrenabwehr
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen usw.)
Verpflichtungen:
Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.