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Arbeitssicherheit DGUV V2
Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Ziel:

Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschliesslich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Inhalt:

Beratung des Arbeitgebers bei der:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,

  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel,

  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen,

  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes,der Arbeitsplatzumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,

  • Beobachtung und Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmässige Begehungen der Arbeitsstätten,

  • Belehrung der Beschäftigten zur Abwehr von Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie entsprechender Verhaltensweisen,

  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen

  • Orientierungsmessungen: Lärm, Licht, Klima

  • Erstellung- und Aktualisierung der Gefährdungsanalysen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen


Verpflichtungen:


Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.