Ziel:
Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschliesslich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Inhalt:
Beratung des Arbeitgebers bei der:
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Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,
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Beschaffung technischer Arbeitsmittel,
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Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen,
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Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
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Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes,der Arbeitsplatzumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
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Beobachtung und Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmässige Begehungen der Arbeitsstätten,
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Belehrung der Beschäftigten zur Abwehr von Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie entsprechender Verhaltensweisen,
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Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)
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Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
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Orientierungsmessungen: Lärm, Licht, Klima
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Erstellung- und Aktualisierung der Gefährdungsanalysen
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Erstellung von Betriebsanweisungen
Verpflichtungen:
Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.