Arbeitsschutz

Unser Ziel ist die Unterstützung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Wir setzen die gesetzliche Vorgabe auf unsere Kunden individuell zugeschnitten und preiswert um. Durch Berücksichtigung gewachsener Strukturen und genaue Beobachtung und Analyse der betrieblichen Vorgänge ist unsere Betreuung gezielt und effektiv.

Arbeitssicherheit + Arbeitsmedizin DGUV V2

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. (§1 ArbSchG)

Unser Ziel ist die Unterstützung des Arbeitsgebers beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes. Wir setzen die gesetzliche Vorgabe auf unsere Kunden individuell zugeschnitten und preiswert um. Durch Berücksichtigung gewachsener Strukturen und genaue Beobachtung und Analyse der betrieblichen Vorgänge ist unsere Betreuung gezielt und effektiv.

Ein Einblick in den Inhalt:

  • Arbeitsmedizin (Betriebsarzt)
  • Arbeitssicherheit (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Ziel:

Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.

Beratung des Arbeitgebers bei der:
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel, Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Bearbeitung von arbeitsphysiologischen, -psychologischen, -hygienischen und sonstigen ergonomischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmusses, der Arbeitszeit und der Pausenregelung
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsplatzumgebung
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Beantwortung von Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Durchführung des Arbeitsschutzes und der Beobachtung der Unfallverhütung durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA – Sitzungen)
  • Untersuchung der Ursachen von evtl. Arbeitsunfällen und Vorschlägen zur Gefahrenabwehr
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung (Ergonomie am Arbeitsplatz, Heben und Tragen usw.)

Verpflichtungen:

Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.

Hinweis Betriebsarzt:

Die Untersuchungen nach FeV oder Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV-Grundsätzern (ehemals G-Untersuchungen) gehören nicht zur Grundbetreuung.

Ziel:

Unterstützung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschliesslich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Beratung des Arbeitgebers bei der:
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Beschaffung technischer Arbeitsmittel
  • Einführung von Arbeitsverfahren und -stoffen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes,der Arbeitsplatzumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Beobachtung und Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung durch regelmässige Begehungen der Arbeitsstätten
  • Belehrung der Beschäftigten zur Abwehr von Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie entsprechender Verhaltensweisen
  • Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA Sitzungen)
  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Orientierungsmessungen: Lärm, Licht, Klima
  • Erstellung- und Aktualisierung der Gefährdungsanalysen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen

Verpflichtungen:

Bestellung anhand der nach §2 DGUV V2 für das jeweilige Unternehmen errechneten Mindesteinsatzzeit.

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